Außerklinische Intensivpflege

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Wir begleiten Sie in schweren Lebenslagen

Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können das Leben vollkommen verändern. Der stationäre Aufenthalt oder die Reha-Maßnahme ist beendet. Sie möchten zurück in Ihre vertraute Umgebung - zurück nach Hause. Aber die Sorge und Ungewissheit ist groß, wie Sie diese neue Situation bewältigen sollen. Wer kann die intensive Pflege zu Hause durchführen?

Unsere Unterstützung bei punktuellen Hausbesuchen

Wir besuchen Sie, wenn Sie spezielle Hilfestellung benötigen, zum Beispiel

  • Sauerstoffgaben
  • nach einem Luftröhrenschnitt
  • Infusionstherapien
  • Heimdialyse
  • speziellen Ernährungssituationen
  • Schmerztherapie und palliativer Pflege
  • Chemotherapien

Stundenweise oder 24stündige intensivmedizinische Überwachung

Wir sichern die stundenweise Überwachung, zum Beispiel bei schweren Herz- und Kreislauferkrankungen, Erkrankungen der Lunge oder Muskelerkrankungen mit Einschränkung der Atmung. Auf Wunsch versorgen wir Sie 24 Stunden am Tag.

Kostenklärung! Wir lassen Sie nicht alleine!

Grundsätzlich haben Sie als Patient die freie Wahl des Pflegedienstes, analog zur freien Arztwahl nach § 76 Sozialgesetzbuch V.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der häuslichen Intensivpflege, sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht als sogenannte medizinische Behandlungspflege. Hierzu stellt Ihr Hausarzt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege aus. Die ärztlich delegierten Maßnahmen können punktuell mittels Hausbesuchen oder stundenweise durch uns erbracht werden.

Insbesondere die medizinisch notwendige stundenweise Überwachung bis hin zu 24 Stunden am Tag bedarf einer intensiven Kostenklärung mit Ihrer Krankenkasse. Hierbei vereinbart der Pflegedienst eine Stundenvergütung mit der Krankenkasse, gemäß des bestehenden Versorgungsvertrages auf Landesebene. Oftmals werden hier Leistungen der Grundpflege zu Lasten der Pflegeversicherung und/oder dem Bundesteilhabegesetz abgegrenzt.

Somit ist jede intensivpflegerische Versorgung individuell mit der Krankenkasse zu besprechen. Hierbei unterstützen Sie unsere Leistungsexperten bei der Antragsstellung. Diese Kostenklärung erfolgt meist schon vor der Entlassung aus dem Krankenhaus. Hier arbeiten wir intensiv mit den Sozialdiensten der Kliniken eng zusammen. Ebenso ist Ihr Hausarzt bei der Beantragung der verordneten Leistungen ein wichtiger Ansprechpartner und eng eingebunden.

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Dann rufen Sie uns gerne an, oder schreiben und eine Nachricht.

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