Pflegeversicherung/Krankenkasse

img1

Die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick ab 01/2024

Pflegegrad 1

Pflegegeld (monatlich): kein Anspruch
Sachleistung (monatlich): kein Anspruch
Enlastungsleistungen (monatlich): 125,00 €
Verhinderungspflege (jährlich): kein Anspruch

Pflegegrad 2

Pflegegeld (monatlich): 316,00 €
Sachleistung (monatlich): 761,00 €
Enlastungsleistungen (monatlich): 125,00 €
Verhinderungspflege (jährlich): bis zu 2.418,00 €

Pflegegrad 3

Pflegegeld (monatlich): 545,00 €
Sachleistung (monatlich): 1.432,00 €
Enlastungsleistungen (monatlich): 125,00 €
Verhinderungspflege (jährlich): bis zu 2.418,00 €

Pflegegrad 4

Pflegegeld (monatlich): 728,00 €
Sachleistung (monatlich): 1.778,00 €
Enlastungsleistungen (monatlich): 125,00 €
Verhinderungspflege (jährlich): bis zu 2.418,00 €

Pflegegrad 5

Pflegegeld (monatlich): 901,00 €
Sachleistung (monatlich): 2.200,00 €
Enlastungsleistungen (monatlich): 125,00 €
Verhinderungspflege (jährlich): bis zu 2.418,00 €

Keine Leistung ohne Antrag!

Um Leistungen im Pflegefall zu erhalten, müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Begutachtung einer eventuellen Pflegebedürftigkeit stellen, entsprechende Formulare werden Ihnen von dort zugeschickt. Die Begutachtung erfolgt durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes beim Betroffenen zu Hause.

Benötigen Sie beim Ausfüllen oder beim Gutachten Unterstützung, helfen wir Ihnen gerne.

Die Systematik der Begutachtung

Die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person steht im Vordergrund der geltenden Bestimmungen. Deshalb wird erfasst, in welchen Bereichen die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person beeinträchtigt und wo diese gegebenenfalls auf Hilfe angewiesen ist. Seitens des Gutachters des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) werden sechs Kompetenzbereiche (Module) mit unterschiedlicher Gewichtung in einem Punktesystem erfasst. Daraus ergibt sich der entsprechende Pflegegrad.

Modul: Mobilität
Gewichtung: 10%
Können noch selbständig Entscheidungen gefällt werden, ist örtliche und zeitliche Orientierung vorhanden, können komplexe Handlungen durchgeführt werden?

Modul: Kognitive Fähigkeiten
Gewichtung: 15%*
Sind Fortbewegung innerhalb des Wohnbereiches, Treppensteigen, aufrechtes Sitzen, Positionsveränderungen im Bett noch möglich?

Modul: Psychische Problemlagen
Gewichtung: 15%
Gibt es motorische, (auto-) aggressive Verhaltensauffälligkeiten, bestehen Ängste, Wahnvorstellungen, Depressionen?

Modul: Selbstversorgung
Gewichtung: 40%
Ist die selbständige Fähigkeit die Körperpflege, das An- und Auskleiden, die Ernährung sowie Toilettengänge sichergestellt?

Modul: Therapie/Behandlung
Gewichtung: 20%
Können die krankheits- und therapiebedingten Anforderung /Belastungen, wie Medikation, Arztbesuche, Therapieeinhaltung bewältigt werden.

Modul: Kontakte /Alltag
Gewichtung: 15%
Finden soziale Kontakte zu anderen Menschen statt? Kann der Tagesablauf selbständig gestaltet ggf. an neue Situationen anpassen werden?

Die Ergebnisse der einzelnen Module werden in einem Punktesystem erfasst und prozentual bewertet. (*Bei den Modulen 2 und 3 wird lediglich das Modul mit dem höchsten Punktwert in der Gesamtbewertung berücksichtigt.)

Wir beraten Sie regelmäßig

Wurden Sie in einen Pflegegrad eingestuft und erhalten Sie Pflegegeld, beraten wir Sie einmal im halben Jahr in den Pflegraden 2 und 3 und vierteljährlich in den Pflegegraden 4 und 5. Diese Beratung ist von den Pflegekassen vorgeschrieben, damit Sie gut zu Hause durch Ihre Angehörigen versorgt sind.

Nutzen Sie unser Fachwissen bei allen Fragen rund um die ambulante Pflege. Um Nachfragen der Pflegekasse zu vermeiden, erinnern wir Sie an den notwendigen Beratungsbesuch bei Fälligkeit. So erhalten Sie immer pünktlich und ohne weitere Bürokratie Ihr monatliches Pflegegeld. Patienten des Pflegerades 1 haben ebenso Anspruch auf Pflegeberatung, jedoch ist im Pflegerad 1 eine Beratung nicht von den Pflegekassen verpflichtend vorgeschrieben.

Sofern wir als Pflegedienst Hornbruch regelmäßige Pflegeleistungen im Rahmen der Sach- und oder Kombinationsleistung entfällt diese Beratungspflicht, da wir ja regelmäßige Pflegeleistungen im Rahmen der Pflegeversicherung erbringen.

Leistungen der Pflegeversicherung für Patienten und deren Angehörige

Wohnraumanpassung

Manchmal sind Umbaumaßnahmen, die die häusliche Pflege erleichtern, notwendig, zum Beispiel der behindertengerechte Umbau des Bades, die Beseitigung von Schwellen oder der Einbau eines Treppenliftes. Hier unterstützt Sie Ihre Pflegekasse mit einem Zuschuss zur Wohnraumanpassung bis zu 4000 Euro je Maßnahme. Hierzu ist ein Antrag und ein Kostenvoranschlag vor Beginn der Maßnahme einzureichen. Haben Sie Fragen dazu oder benötigen Sie einen qualifizierten Handwerker, sprechen Sie uns gerne an.

Sozialversicherungsbeiträge

Wenn Sie als Angehöriger ein Familienmitglied pflegen, zahlt die Pflegeversicherung monatliche Beiträge in Ihre gesetzliche Rentenversicherung. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand der Pflege und die Höhe des jeweiligen Pflegegrades. Falls Sie Ihre Berufstätigkeit zur Sicherung der Pflege und Versorgung aufgeben, werden für Sie Beiträge in die Arbeitslosenversicherung von der Pflegekasse abgeführt. Damit haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Unterstützung der Angehörigen (Verhinderungspflege/Entlastungsleistung)

Bei kurzfristiger Verhinderung Ihrer Pflegeperson springen wir als Pflegedienst stunden- oder tageweise ein. Hierfür stehen bis zu 2418 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Sollten Sie diese Leistung nicht innerhalb eines Kalenderjahres benötigen, so verfällt dieser Anspruch. Im nächsten Jahr können Sie diesen Betrag jedoch wieder erneut bei Verhinderung abrufen.

Diese Verhinderungspflege steht Ihnen neben dem monatlichen Pflegegeld und/oder der regulären Leistungen des Pflegedienstes (Sachleistung) zur Verfügung. Je nach Fall und Umfang der Verhinderungspflege, kann das Pflegegeld für diesen Zeitraum anteilig gekürzt werden. Gerne beraten wir Sie individuell zu den Leistungen der Verhinderungspflege.

Weiterhin steht Ihnen ein monatlicher Betreuungs- und Entlastungsbetrag von 125 Euro zu. Dieser kann bis zu sechs Monate rückwirkend kummuliert für Betreuungs- und Entlastungsleistungen des Pflegedienstes in Anspruch genommen werden.

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind in den letzten Jahren deutlich erweitert worden. Für Betroffene sind die Möglichkeiten oft unübersichtlich. Gerne unterstützen wir Sie in der jeweiligen Pflegesituation und der darauf abgestimmten Antragsstellung.

Leistungen der Krankenkasse

Falls Sie neben einer Pflegebedürftigkeit oder bei einer akuten bzw. chronischen Erkrankung medizinisch-pflegerische Hilfe benötigen, sind wir gerne Ihr fachlich kompetenter Ansprechpartner.

Ihr Hausarzt stellt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege aus, wenn er die medizinische Notwendigkeit dafür feststellt. Diese beinhaltet zum Beispiel die Gabe von Medikamenten, Injektionen, Kompressionsverbände und/oder Wundversorgungen. In enger Absprache mit Ihrem Hausarzt übernehmen wir die ärztlich verordneten Maßnahmen mit dem Ziel, Ihren Gesundheitszustand zu verbessern und/oder stabil zu halten bzw. die ärztliche Therapie zu sichern.

Neu ist die sogenannte Übergangspflege zu Lasten der Krankenkasse. Diese Leistungen stehen Ihnen auf ärztliche Verordnung zu, wenn Sie zum Beispiel nach einer Operation aus dem Krankenhaus entlassen wurden und noch grundpflegerischen und medizinischen Hilfebedarf haben und keine Leistungen der Pflegeversicherung beziehen. Diese Leistungen werden maximal 28 Tage gewährt.

Eine Verordnung häuslicher Krankenpflege ist eine Antragsleistung. Die Kosten für ärztlich verordnete medizinische Leistungen übernimmt Ihre Krankenkasse erst nach Genehmigung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung. Ähnlich wie bei Zuzahlung im Krankenhaus müssen gesetzlich versicherte Patienten einen Eigenanteil von 10,00 Euro je Verordnung und für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr 10 % des Rechnungsbetrages tragen. Diese Zuzahlungen werden direkt durch Ihre Krankenkasse in Rechnung gestellt. Sofern Sie von Zuzahlungen befreit sind, entstehen Ihnen bei einer Verordnung häuslicher Krankenpflege keine Eigenanteile.

Zusätzliche Serviceleistungen des Pflegedienstes Hornbruch

Nicht alle Leistungen eines Pflegedienstes werden von den Kranken- und Pflegekassen übernommen. Oft brauchen unsere Patienten Unterstützung bei den Dingen, die den Alltag erleichtern:

  • Wie bekomme ich meine Rezepte und/oder meine Medikamente?
  • Wie verfahre ich mit gesundheitsrelevanten Anträgen?
  • Wie verwalte ich meine Haushaltskasse?
  • Wie kann ich mich gut mit Essen versorgen?
  • Wie komme ich zum Arzt/zum Einkaufen?
  • Wie kann ich meinen Haushalt weiterführen?

Nutzen Sie unsere individuellen Serviceleistungen als "Helfende Hand". Durch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern haben wir ein Netzwerk geschaffen, das Ihnen zu günstigen Konditionen umfassend hilft. Sprechen Sie uns an - wir sind gerne für Sie da!

Sind noch Fragen offen, oder haben Sie Interesse?

Dann rufen Sie uns gerne an, oder schreiben und eine Nachricht.

Kontaktieren Sie uns